AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Trendabrands

Artikel 1 Anwendbarkeit

  1. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und bilden einen untrennbaren Bestandteil unserer Angebote, aller uns erteilten Aufträge, aller von uns geschlossenen Verträge, bei denen wir als Verkäufer auftreten, aller von uns gegebenen Ratschläge sowie aller anderen, einschließlich zukünftiger Rechtsbeziehungen.

  2. Die Anwendbarkeit von von der Vertragspartei verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anderen Bedingungen wird von uns ausdrücklich abgelehnt.

  3. Etwaige abweichende Bedingungen, die von der Vertragspartei verwendet werden, sind für uns nur verbindlich, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

Artikel 2 Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern in dem Angebot keine Annahmefrist genannt ist.

  2. Unsere Angebote sind unverbindlich; sie sind gültig für einundzwanzig Tage, sofern nicht anders angegeben. Wir sind nur an die Angebote gebunden, wenn die Annahme durch die Vertragspartei innerhalb von einundzwanzig Tagen schriftlich bestätigt wird.

  3. Lieferzeiten in unseren Angeboten sind Richtwerte und berechtigen die Vertragspartei bei Überschreitung nicht zur Kündigung oder Schadensersatz, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  4. Die Preise in den genannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie Versand- und etwaiger Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  5. Wenn die Annahme (in untergeordneten Punkten) von dem in dem Angebot enthaltenen Angebot abweicht, sind wir daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Benutzer gibt etwas anderes an.

  6. Ein zusammengefasstes Angebot verpflichtet uns nicht zur Lieferung eines Teils der in dem Angebot enthaltenen Artikel zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.

  7. Alle Preislisten, Broschüren und anderen Angaben, die einem Angebot beigefügt sind, wurden so genau wie möglich angegeben. Diese sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Einzelheiten müssen nicht angegeben werden.

  8. Zeichnungen und andere Unterlagen, die einem Angebot beigefügt sind oder sich auf einen Auftrag oder einen Kaufvertrag beziehen, sind und bleiben unser Eigentum. Die Vertragspartei haftet für Schäden, die uns aufgrund einer Verletzung des oben in diesem Abschnitt beschriebenen Verbots entstehen oder entstehen werden. Die oben genannten Unterlagen müssen auf unsere erste Anfrage zurückgegeben werden.

Artikel 3 Ausführung des Vertrags

  1. Verträge kommen erst durch eine schriftliche Annahme/Auftragsbestätigung unsererseits zustande.

  2. Von Vertretern und anderen Vermittlern und/oder Wiederverkäufern angenommene Bestellungen gelten erst dann als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

  3. Eventuell später getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen sowie Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von unserem Personal oder in unserem Namen von Vertretern oder anderen Vermittlern und/oder Wiederverkäufern gemacht werden, binden uns nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

  4. Wir haften nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass wir von der Vertragspartei bereitgestellte falsche und/oder unvollständige Daten verwendet haben, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit wäre für uns erkennbar gewesen.

  5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, können wir die Ausführung derjenigen Teile, die zu einer nächsten Phase gehören, aufschieben, bis die Vertragspartei die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.

  6. Die Vertragspartei stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und die der Vertragspartei zuzurechnen sind.

Artikel 4 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt/Lager von uns, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.

  2. Alle von uns genannten Liefertermine sind Richtwerte und unverbindlich. Ein verbindlicher Liefertermin kann nur schriftlich und ausdrücklich vereinbart werden.

  3. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Vertrags durch uns, aber nicht vor Klarstellung aller technischen Einzelheiten.

  4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspartei ihrerseits voraus.

  5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die zu liefernde Ware das Werk bis zum Ablauf der Lieferfrist verlassen hat.

  6. Wir sind berechtigt, den Vertrag in Teillieferungen zu erfüllen.

  7. Falls wir aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, die Ware zu liefern, werden wir die Vertragspartei unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall hat die Vertragspartei das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen, jedoch ohne Anspruch auf Schadensersatz.

  8. Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt, sind wir berechtigt, jede Teillieferung gesondert zu berechnen.

  9. Wir sind berechtigt, die Ware im Namen und für Rechnung der Vertragspartei zu versichern.

  10. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Wenn die Vertragspartei die Ware nicht oder nicht rechtzeitig abnimmt, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr der Vertragspartei zu lagern oder die Ware anderweitig zu verkaufen. In diesem Fall wird der Vertrag hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst angesehen.

Artikel 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis die Vertragspartei alle Forderungen erfüllt hat, die sich aus dem Vertrag ergeben oder noch ergeben werden.

  2. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgfältig und als erkennbares Eigentum unseres Unternehmens zu lagern.

  3. Die Vertragspartei ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden oder anderweitig mit Rechten Dritter zu belasten.

  4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware beschlagnahmen oder in Besitz nehmen möchten, ist die Vertragspartei verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren.

  5. Die Vertragspartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Diebstahl, Explosionen, Hochwasser und dergleichen zu versichern und die Versicherungspolice auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Etwaige Ansprüche der Vertragspartei gegen die Versicherung in Bezug auf die gelieferte Ware treten wir bereits jetzt an die Vertragspartei ab, die diese Abtretung akzeptiert.

  6. Wenn die Vertragspartei ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder in anderer Weise gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Vertragspartei erteilt uns bereits jetzt die unwiderrufliche Genehmigung, in diesem Fall die Orte zu betreten, an denen sich die Ware befindet, um sie wieder in Besitz zu nehmen.

  7. Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Vertragspartei.

Artikel 6 Gewährleistung und Beschwerden

  1. Die von uns gelieferten Waren entsprechen den vereinbarten Spezifikationen und Standards. Wir gewährleisten die Zuverlässigkeit und Qualität der gelieferten Waren gemäß den Anforderungen, die im normalen Geschäftsverkehr gelten.

  2. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel oder Unvollständigkeiten zu überprüfen und uns innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich über etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten zu informieren.

  3. Die Vertragspartei verliert alle Rechte und Befugnisse, die ihr aufgrund von Mängeln oder Unvollständigkeiten zustehen könnten, wenn sie uns nicht innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich darüber informiert.

  4. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu behandeln und zu verwenden, einschließlich der Einhaltung der beigefügten Anweisungen und Gebrauchsanweisungen.

  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate nach Lieferung.

  6. Alle Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Vertragspartei oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen haben oder versucht haben, die gelieferte Ware zu reparieren.

  7. Die Vertragspartei hat das Recht, nur dann eine Reklamation vorzunehmen, wenn die gelieferte Ware nicht ordnungsgemäß verwendet wurde und/oder keine unsachgemäßen Handlungen oder Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen wurden.

  8. Wenn festgestellt wird, dass eine Reklamation gerechtfertigt ist, sind wir verpflichtet, die gelieferte Ware zu reparieren oder zu ersetzen oder dem Benutzer eine angemessene Rückerstattung zu gewähren. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

  9. Reklamationen entbinden den Benutzer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

  10. Reklamationen berechtigen den Benutzer nicht zur Aussetzung oder Aufhebung seiner Zahlungsverpflichtung oder zur Verrechnung mit unseren Forderungen gegen den Benutzer.

Artikel 7 Haftung

  1. Wir haften nicht für Schäden, die der Vertragspartei oder Dritten entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten unsererseits zurückzuführen.

  2. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Rechnungswert der Ware beschränkt, die den Schaden verursacht hat.

  3. Wir haften nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die durch die gelieferte Ware oder im Zusammenhang mit der gelieferten Ware entstehen.

  4. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Ware durch den Benutzer oder Dritte verursacht werden.

  5. Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Umstände verursacht werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.

  6. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder Montage der gelieferten Ware durch den Benutzer oder Dritte verursacht werden.

  7. Wir haften nicht für Schäden, die durch Versagen oder Mängel an Zubehörteilen oder anderen Produkten verursacht werden, die nicht von uns geliefert wurden.

  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.

  9. Jegliche Haftung erlischt innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung.

  10. Unsere Haftung für Datenverluste ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der durch die Wiederherstellung der Daten entsteht.

Artikel 8 Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt befreit uns von der Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung von Dienstleistungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt.

  2. Höhere Gewalt befreit uns auch von den Verpflichtungen, die im Vertrag vereinbart wurden, auch wenn die Lieferung oder Leistung von Dienstleistungen zu diesem Zeitpunkt bereits verzögert ist.

  3. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Epidemien und dergleichen.

  4. Die Vertragspartei wird unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt und die voraussichtliche Dauer informiert.

  5. Die Vertragspartei hat in Fällen höherer Gewalt kein Recht auf Schadensersatz oder Kündigung des Vertrags.

Artikel 9 Streitbeilegung

  1. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen, werden im gegenseitigen Einvernehmen gelöst.

  2. Sofern keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird der Streitfall vor dem zuständigen Gericht am Sitz unseres Unternehmens entschieden.

  3. Der Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.

Artikel 10 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  2. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Dieser Vertrag tritt an die Stelle aller vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien und regelt alle zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen.

  4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Anfechtung in den übrigen Teilen verbindlich.

  5. Der Vertrag gilt als von den Parteien anerkannt und tritt automatisch in Kraft, wenn das Unternehmen den Vertragstext unterzeichnet und an den Vertragspartner zurückgesendet hat.

  6. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann in Kraft, wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind.

    Artikel 11 Garantie

    1. Wir garantieren, dass die zu liefernden Waren den üblichen Anforderungen und Normen entsprechen, die daran gestellt werden können, und frei von jeglichen Mängeln sind.

    2. Die in Absatz 1 genannte Garantie gilt auch, wenn die zu liefernden Waren für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und die Vertragspartei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen hat.

    3. Die in Absatz 1 genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Lieferung.

    4. Wenn die zu liefernden Waren diesen Garantien nicht entsprechen, werden wir die Ware innerhalb angemessener Frist nach Erhalt oder, falls eine Rücksendung nicht zumutbar ist, nach schriftlicher Benachrichtigung über den Mangel durch die Vertragspartei nach unserer Wahl entweder ersetzen oder für die Reparatur sorgen. Im Falle eines Austauschs verpflichtet sich die Vertragspartei bereits jetzt, die ersetzte Ware an uns zurückzusenden und uns das Eigentum zu übertragen.

    5. Die hier genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen an der Ware vorgenommen oder versucht wurden vorzunehmen oder diese für Zwecke verwendet wurden, für die sie nicht bestimmt sind.

    6. Wenn die von uns gewährte Garantie eine Ware betrifft, die von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die beschränkt, die vom Hersteller der Ware gewährt wird.

    Artikel 12 Inkassokosten

    1. Kommt die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nach, so gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der Erfüllung außergerichtlich zu Lasten der Vertragspartei. Wenn die Vertragspartei mit der rechtzeitigen Zahlung eines Geldbetrags in Verzug gerät, verfällt eine sofort fällige Vertragsstrafe von 15 % des noch ausstehenden Betrags. Dies mit einem Mindestbetrag von 50,00 €.

    2. Wenn wir höhere Kosten hatten, die vernünftigerweise erforderlich waren, werden auch diese erstattet.

    3. Die eventuell entstandenen angemessenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten der Vertragspartei.

    4. Die Vertragspartei schuldet uns auch Zinsen auf die angefallenen Inkassokosten.

    Artikel 13 Aufschub und Auflösung

    1. Wir sind berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
    • Die Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt.

    • Nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die Anlass zur Befürchtung geben, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Wenn begründeter Anlass zur Befürchtung besteht, dass die Vertragspartei nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, ist die Aussetzung nur zulässig, soweit der Verstoß dies rechtfertigt.

    • Die Vertragspartei beim Vertragsabschluss aufgefordert wurde, Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheiten ausbleiben oder unzureichend sind. Sobald Sicherheiten geleistet wurden, erlischt das Recht zur Aussetzung, es sei denn, dass dadurch die Erfüllung unangemessen verzögert wird.

    1. Außerdem sind wir berechtigt, den Vertrag zu (lassen) kündigen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder nach Maßgabe von Treu und Glauben und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags unangemessen machen.

    2. Im Falle der Vertragsauflösung werden unsere Forderungen gegenüber der Vertragspartei sofort fällig. Wenn wir die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzen, behalten wir Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.

    3. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen.

    Artikel 14 Stornierung

    1. Wenn die Vertragspartei nach der Auftragserteilung und -annahme den Auftrag aus irgendeinem Grund stornieren möchte, haben wir nach freier Wahl das Recht, entweder die Vertragspartei zur vollständigen Erfüllung des Vertrags zu verpflichten oder die Stornierung unter der Bedingung zu akzeptieren, dass die Vertragspartei innerhalb einer von uns festgelegten Frist als pauschalen Schadensersatz einen Betrag in Höhe von 20 % des Auftragsbetrags zahlt.

    2. Die Regelung gemäß Absatz 1 gilt auch, wenn die Vertragspartei sich weigert, eine Lieferung von bestellten Waren anzunehmen. In diesem Fall werden der Vertragspartei auch eventuelle (zusätzliche) Versandkosten in Rechnung gestellt.

    Artikel 15 Haftung

    1. Vorbehaltlich des von der Vertragspartei nachzuweisenden Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Untergebenen haften wir niemals für Betriebsausfälle (Betriebsstörungen und andere Kosten, Einnahmeausfälle usw.), Schäden aufgrund von Personenschäden, Wertminderung von Waren oder sonstige Schäden, die als direkte oder indirekte Folge von von uns gelieferten Waren, von uns erteilten Ratschlägen, von uns erbrachten Leistungen oder Dienstleistungen, Verzögerungen oder Unterlassungen von Lieferungen, Ratschlägen, Leistungen oder Dienstleistungen für die Vertragspartei und/oder Dritte entstehen können.

    2. Wir haften außerdem nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die verkauften (abgelieferten) Waren und/oder Anlagen nicht den gesetzlichen oder anderweitig von staatlicher Seite festgelegten oder festzulegenden Anforderungen an die Verwendung dieser Waren und/oder Anlagen entsprechen.

    Artikel 16 Risiko

    1. Ab dem Zeitpunkt der (Ab)lieferung der Waren trägt die Vertragspartei das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die durch oder an den von uns (ab)gelieferten Waren entstehen könnten.

    Artikel 17 Höhere Gewalt

    1. Die Parteien sind von der Erfüllung jeglicher Verpflichtung befreit, wenn sie durch Umstände daran gehindert werden, die nicht auf Verschulden zurückzuführen sind und die weder nach dem Gesetz, einem Rechtsgeschäft oder den allgemein anerkannten Standards zu ihren Lasten gehen.

    2. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was das Gesetz und die Rechtsprechung dazu sagen, alles von außen kommende verstanden, sei es vorgesehen oder unvorhergesehen, auf das wir keinen Einfluss haben, aber das uns daran hindert, unsere Verpflichtungen zu erfüllen. Streiks in unserem Unternehmen fallen ebenfalls darunter.

    3. Wir haben auch das Recht, uns auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem wir unsere Verpflichtung hätten erfüllen müssen.

    4. Die Parteien können während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.

    5. Soweit wir zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits teilweise unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt haben oder erfüllen können und der erfüllten bzw. zu erfüllenden Teilleistung ein selbstständiger Wert zukommt, sind wir berechtigt, den bereits erbrachten bzw. noch zu erbringenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

    Artikel 18 Freistellungen

    1. Die Vertragspartei stellt uns von Ansprüchen Dritter in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum an von der Vertragspartei bereitgestellten Materialien oder Daten frei, die bei der Durchführung des Vertrags verwendet werden.

    2. Wenn die Vertragspartei uns Datenträger, elektronische Dateien oder Software usw. zur Verfügung stellt, garantiert sie, dass die Datenträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Defekten sind.

    Artikel 19 Geistiges Eigentum und Urheberrechte

    1. Die im Rahmen des Vertrags gegebenenfalls von uns erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Dateien bleiben unser Eigentum, unabhängig davon, ob sie der Vertragspartei oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

    2. Alle von uns eventuell zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw., sind ausschließlich zur Verwendung durch die Vertragspartei bestimmt und dürfen von ihr nicht ohne unsere vorherige Zustimmung vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Natur der zur Verfügung gestellten Unterlagen erfordert etwas anderes.

    3. Wir behalten uns das Recht vor, das im Rahmen der Durchführung der Arbeiten erworbene Wissen für andere Zwecke zu nutzen, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen an Dritte gelangen.

    Artikel 20 Transport

    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir die Transportmittel und -wege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.

    2. Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, werden die Transportkosten der Vertragspartei in Rechnung gestellt.

    3. Die Versendung von Waren erfolgt immer auf Gefahr der Vertragspartei, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, selbst wenn der Frachtführer verlangt, dass auf Frachtbriefen, Transportadressen usw. die Klausel steht, dass alle Transportschäden zu Lasten und zum Risiko des Absenders gehen.

    Artikel 21 Streitigkeiten

    1. Der Richter am Sitz unseres Unternehmens ist ausschließlich zuständig für Streitigkeiten, es sei denn, der Amtsrichter ist zuständig. Wir haben jedoch das Recht, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Richter vorzulegen.

    2. Die Parteien werden erst dann den Richter anrufen, nachdem sie sich nach besten Kräften bemüht haben, einen Streit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen.

    Artikel 22 Anwendbares Recht

    1. Auf jeden Vertrag zwischen uns und der Vertragspartei findet niederländisches Recht Anwendung. Das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    Artikel 23 Änderung, Auslegung und Fundstelle der Bedingungen

    1. Diese Bedingungen sind am Sitz der Handelskammer in Amersfoort hinterlegt.

    2. Bei der Auslegung des Inhalts und des Sinnes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend.

    3. Es gilt immer die zuletzt hinterlegte Version bzw. die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.