AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Trendabrands
Artikel 1 Anwendbarkeit
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Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und bilden einen untrennbaren Bestandteil unserer Angebote, aller uns erteilten Aufträge, aller von uns geschlossenen Verträge, bei denen wir als Verkäufer auftreten, aller von uns gegebenen Ratschläge sowie aller anderen, einschließlich zukünftiger Rechtsbeziehungen.
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Die Anwendbarkeit von von der Vertragspartei verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anderen Bedingungen wird von uns ausdrücklich abgelehnt.
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Etwaige abweichende Bedingungen, die von der Vertragspartei verwendet werden, sind für uns nur verbindlich, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
Artikel 2 Angebote und Kostenvoranschläge
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Alle Angebote sind freibleibend, sofern in dem Angebot keine Annahmefrist genannt ist.
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Unsere Angebote sind unverbindlich; sie sind gültig für einundzwanzig Tage, sofern nicht anders angegeben. Wir sind nur an die Angebote gebunden, wenn die Annahme durch die Vertragspartei innerhalb von einundzwanzig Tagen schriftlich bestätigt wird.
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Lieferzeiten in unseren Angeboten sind Richtwerte und berechtigen die Vertragspartei bei Überschreitung nicht zur Kündigung oder Schadensersatz, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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Die Preise in den genannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie Versand- und etwaiger Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
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Wenn die Annahme (in untergeordneten Punkten) von dem in dem Angebot enthaltenen Angebot abweicht, sind wir daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Benutzer gibt etwas anderes an.
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Ein zusammengefasstes Angebot verpflichtet uns nicht zur Lieferung eines Teils der in dem Angebot enthaltenen Artikel zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
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Alle Preislisten, Broschüren und anderen Angaben, die einem Angebot beigefügt sind, wurden so genau wie möglich angegeben. Diese sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Einzelheiten müssen nicht angegeben werden.
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Zeichnungen und andere Unterlagen, die einem Angebot beigefügt sind oder sich auf einen Auftrag oder einen Kaufvertrag beziehen, sind und bleiben unser Eigentum. Die Vertragspartei haftet für Schäden, die uns aufgrund einer Verletzung des oben in diesem Abschnitt beschriebenen Verbots entstehen oder entstehen werden. Die oben genannten Unterlagen müssen auf unsere erste Anfrage zurückgegeben werden.
Artikel 3 Ausführung des Vertrags
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Verträge kommen erst durch eine schriftliche Annahme/Auftragsbestätigung unsererseits zustande.
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Von Vertretern und anderen Vermittlern und/oder Wiederverkäufern angenommene Bestellungen gelten erst dann als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
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Eventuell später getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen sowie Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von unserem Personal oder in unserem Namen von Vertretern oder anderen Vermittlern und/oder Wiederverkäufern gemacht werden, binden uns nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
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Wir haften nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass wir von der Vertragspartei bereitgestellte falsche und/oder unvollständige Daten verwendet haben, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit wäre für uns erkennbar gewesen.
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Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, können wir die Ausführung derjenigen Teile, die zu einer nächsten Phase gehören, aufschieben, bis die Vertragspartei die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
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Die Vertragspartei stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und die der Vertragspartei zuzurechnen sind.
Artikel 4 Lieferung
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Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt/Lager von uns, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
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Alle von uns genannten Liefertermine sind Richtwerte und unverbindlich. Ein verbindlicher Liefertermin kann nur schriftlich und ausdrücklich vereinbart werden.
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Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Vertrags durch uns, aber nicht vor Klarstellung aller technischen Einzelheiten.
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Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspartei ihrerseits voraus.
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Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die zu liefernde Ware das Werk bis zum Ablauf der Lieferfrist verlassen hat.
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Wir sind berechtigt, den Vertrag in Teillieferungen zu erfüllen.
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Falls wir aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, die Ware zu liefern, werden wir die Vertragspartei unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall hat die Vertragspartei das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen, jedoch ohne Anspruch auf Schadensersatz.
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Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt, sind wir berechtigt, jede Teillieferung gesondert zu berechnen.
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Wir sind berechtigt, die Ware im Namen und für Rechnung der Vertragspartei zu versichern.
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Die Vertragspartei ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Wenn die Vertragspartei die Ware nicht oder nicht rechtzeitig abnimmt, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr der Vertragspartei zu lagern oder die Ware anderweitig zu verkaufen. In diesem Fall wird der Vertrag hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst angesehen.
Artikel 5 Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis die Vertragspartei alle Forderungen erfüllt hat, die sich aus dem Vertrag ergeben oder noch ergeben werden.
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Die Vertragspartei ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgfältig und als erkennbares Eigentum unseres Unternehmens zu lagern.
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Die Vertragspartei ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden oder anderweitig mit Rechten Dritter zu belasten.
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Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware beschlagnahmen oder in Besitz nehmen möchten, ist die Vertragspartei verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren.
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Die Vertragspartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Diebstahl, Explosionen, Hochwasser und dergleichen zu versichern und die Versicherungspolice auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Etwaige Ansprüche der Vertragspartei gegen die Versicherung in Bezug auf die gelieferte Ware treten wir bereits jetzt an die Vertragspartei ab, die diese Abtretung akzeptiert.
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Wenn die Vertragspartei ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder in anderer Weise gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Vertragspartei erteilt uns bereits jetzt die unwiderrufliche Genehmigung, in diesem Fall die Orte zu betreten, an denen sich die Ware befindet, um sie wieder in Besitz zu nehmen.
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Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Vertragspartei.
Artikel 6 Gewährleistung und Beschwerden
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Die von uns gelieferten Waren entsprechen den vereinbarten Spezifikationen und Standards. Wir gewährleisten die Zuverlässigkeit und Qualität der gelieferten Waren gemäß den Anforderungen, die im normalen Geschäftsverkehr gelten.
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Die Vertragspartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel oder Unvollständigkeiten zu überprüfen und uns innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich über etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten zu informieren.
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Die Vertragspartei verliert alle Rechte und Befugnisse, die ihr aufgrund von Mängeln oder Unvollständigkeiten zustehen könnten, wenn sie uns nicht innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich darüber informiert.
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Die Vertragspartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu behandeln und zu verwenden, einschließlich der Einhaltung der beigefügten Anweisungen und Gebrauchsanweisungen.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate nach Lieferung.
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Alle Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Vertragspartei oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen haben oder versucht haben, die gelieferte Ware zu reparieren.
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Die Vertragspartei hat das Recht, nur dann eine Reklamation vorzunehmen, wenn die gelieferte Ware nicht ordnungsgemäß verwendet wurde und/oder keine unsachgemäßen Handlungen oder Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen wurden.
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Wenn festgestellt wird, dass eine Reklamation gerechtfertigt ist, sind wir verpflichtet, die gelieferte Ware zu reparieren oder zu ersetzen oder dem Benutzer eine angemessene Rückerstattung zu gewähren. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
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Reklamationen entbinden den Benutzer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
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Reklamationen berechtigen den Benutzer nicht zur Aussetzung oder Aufhebung seiner Zahlungsverpflichtung oder zur Verrechnung mit unseren Forderungen gegen den Benutzer.
Artikel 7 Haftung
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Wir haften nicht für Schäden, die der Vertragspartei oder Dritten entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten unsererseits zurückzuführen.
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Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Rechnungswert der Ware beschränkt, die den Schaden verursacht hat.
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Wir haften nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die durch die gelieferte Ware oder im Zusammenhang mit der gelieferten Ware entstehen.
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Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Ware durch den Benutzer oder Dritte verursacht werden.
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Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Umstände verursacht werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
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Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder Montage der gelieferten Ware durch den Benutzer oder Dritte verursacht werden.
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Wir haften nicht für Schäden, die durch Versagen oder Mängel an Zubehörteilen oder anderen Produkten verursacht werden, die nicht von uns geliefert wurden.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
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Jegliche Haftung erlischt innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung.
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Unsere Haftung für Datenverluste ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der durch die Wiederherstellung der Daten entsteht.
Artikel 8 Höhere Gewalt
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Höhere Gewalt befreit uns von der Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung von Dienstleistungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt.
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Höhere Gewalt befreit uns auch von den Verpflichtungen, die im Vertrag vereinbart wurden, auch wenn die Lieferung oder Leistung von Dienstleistungen zu diesem Zeitpunkt bereits verzögert ist.
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Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Epidemien und dergleichen.
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Die Vertragspartei wird unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt und die voraussichtliche Dauer informiert.
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Die Vertragspartei hat in Fällen höherer Gewalt kein Recht auf Schadensersatz oder Kündigung des Vertrags.
Artikel 9 Streitbeilegung
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Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen, werden im gegenseitigen Einvernehmen gelöst.
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Sofern keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird der Streitfall vor dem zuständigen Gericht am Sitz unseres Unternehmens entschieden.
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Der Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.
Artikel 10 Schlussbestimmungen
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Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Dieser Vertrag tritt an die Stelle aller vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien und regelt alle zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen.
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Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Anfechtung in den übrigen Teilen verbindlich.
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Der Vertrag gilt als von den Parteien anerkannt und tritt automatisch in Kraft, wenn das Unternehmen den Vertragstext unterzeichnet und an den Vertragspartner zurückgesendet hat.
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann in Kraft, wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind.